| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Amtsgerichts | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Amtsgerichts | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 21 Ein Verein , dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist , erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts . | 
|  | BGB 50a Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt , sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen , welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist , in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat . | 
|  | BGB 69 Der Nachweis , dass der Vorstand aus den im Register eingetragenen Personen besteht , wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über die Eintragung geführt . | 
|  | BGB 1412. 1 Haben die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen oder geändert , so können sie hieraus einem Dritten gegenüber Einwendungen gegen ein Rechtsgeschäft , das zwischen einem von ihnen und dem Dritten vorgenommen worden ist , nur herleiten , wenn der Ehevertrag im Güterrechtsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen oder dem Dritten bekannt war , als das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde ; Einwendungen gegen ein rechtskräftiges Urteil , das zwischen einem der Ehegatten und dem Dritten ergangen ist , sind nur zulässig , wenn der Ehevertrag eingetragen oder dem Dritten bekannt war , als der Rechtsstreit anhängig wurde . | 
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