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Fachwort
DeutschAmtsgerichts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Amtsgerichts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 21 Ein Verein , dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist , erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts .
BGB 50a Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt , sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen , welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist , in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat .
BGB 69 Der Nachweis , dass der Vorstand aus den im Register eingetragenen Personen besteht , wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über die Eintragung geführt .
BGB 1412. 1 Haben die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen oder geändert , so können sie hieraus einem Dritten gegenüber Einwendungen gegen ein Rechtsgeschäft , das zwischen einem von ihnen und dem Dritten vorgenommen worden ist , nur herleiten , wenn der Ehevertrag im Güterrechtsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen oder dem Dritten bekannt war , als das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde ; Einwendungen gegen ein rechtskräftiges Urteil , das zwischen einem der Ehegatten und dem Dritten ergangen ist , sind nur zulässig , wenn der Ehevertrag eingetragen oder dem Dritten bekannt war , als der Rechtsstreit anhängig wurde .