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Fachwort
DeutschAmtsgerichte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Amtsgerichte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1558. 2 Die Landesregierungen werden ermächtigt , durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Zuständigkeit für die Führung des Registers zu übertragen . Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen .