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Fachwort
DeutschAlleinbesitz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Alleinbesitz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1213. 2 Ist eine von Natur fruchttragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben , so ist im Zweifel anzunehmen , dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll .
BGB 1231 Ist der Pfandgläubiger nicht im Alleinbesitz des Pfandes , so kann er nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung die Herausgabe des Pfandes zum Zwecke des Verkaufs fordern . Auf Verlangen des Verpfänders hat anstelle der Herausgabe die Ablieferung an einen gemeinschaftlichen Verwahrer zu erfolgen ; der Verwahrer hat sich bei der Ablieferung zu verpflichten , das Pfand zum Verkauf bereitzustellen .