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Fachwort
DeutschÜbernehmers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Übernehmers
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 417 Einwendungen des Übernehmers
BGB 418. 2 Ein mit der Forderung für den Fall des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann nicht im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Übernehmers geltend gemacht werden .