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BGB 1193. 1 Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig . Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu . Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate .
BGB 1202. 1 Der Eigentümer kann das Ablösungsrecht erst nach vorgängiger Kündigung ausüben . Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate , wenn nicht ein anderes bestimmt ist .