kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschverstrichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ver|str|ich|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 121. 2 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind .
BGB 124. 3 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind .
BGB 318. 2 Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums , Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu ; Anfechtungsgegner ist der andere Teil . Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen , nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat . Sie ist ausgeschlossen , wenn 30 Jahre verstrichen sind , nachdem die Bestimmung getroffen worden ist .
BGB 416. 1 Übernimmt der Erwerber eines Grundstücks durch Vertrag mit dem Veräußerer eine Schuld des Veräußerers , für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht , so kann der Gläubiger die Schuldübernahme nur genehmigen , wenn der Veräußerer sie ihm mitteilt . Sind seit dem Empfang der Mitteilung sechs Monate verstrichen , so gilt die Genehmigung als erteilt , wenn nicht der Gläubiger sie dem Veräußerer gegenüber vorher verweigert hat ; die Vorschrift des § 415 Abs . 2 Satz 2 findet keine Anwendung .