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Fachwort
Deutschverschollen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ver|sch|ol|len
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
" Im Bermudadreieck verschollen . "
BGB 927. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann , wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden . Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache . Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen , so ist das Aufgebotsverfahren nur zulässig , wenn er gestorben oder verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch , die der Zustimmung des Eigentümers bedurfte , seit 30 Jahren nicht erfolgt ist .
BGB 1884. 1 Ist der Mündel verschollen , so endigt die Vormundschaft erst mit der Aufhebung durch das Familiengericht . Das Familiengericht hat die Vormundschaft aufzuheben , wenn ihm der Tod des Mündels bekannt wird .