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Fachwort
Deutschvermieteten Grundwort vermieten
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: vermie|teten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 554. 3 Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn , voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen . Der Mieter ist berechtigt , bis zum Ablauf des Monats , der auf den Zugang der Mitteilung folgt , außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen . Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen , die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen .
BGB 566e. 1 Teilt der Vermieter dem Mieter mit , dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat , so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen , auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist .
BGB 567a Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet , durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird , so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs . 1 und des § 567 , wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat .
Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen