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Fachwort
Deutschunrichtiges Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unrichtiges
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 839a. 1 Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten , so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet , der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht , die auf diesem Gutachten beruht .