kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschunrichtiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unrichtiger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2362. 2 Derjenige , welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist , hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen .