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Fachwort
Deutschrückwirkend Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: rückwirkend
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 560. 2 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats . Soweit die Erklärung darauf beruht , dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben , wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten , höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück , sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt .