Fachwort |
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Deutsch | rechtzeitig | Grundwort | rechtmäßiger |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | rech|tze|itig |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1306 Jeder Getaufte , der noch nicht gefirmt ist , kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 889 , §1 ] . Da Taufe , Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden , sind die Gläubigen . . . verpflichtet , dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen ( [ link ] CIC , can . 890 ) , denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam , aber die christliche Initiation noch unvollendet . |
| Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) . |
| Kte 2498 Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl . . . besondere Verpflichtungen . . . Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information . . . zu verteidigen und zu schützen ( IM 12 ) . Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten , daß diese auch eingehalten werden , sollen sie dafür sorgen , daß der schlechte Gebrauch der Massenmedien nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verursacht ( IM 12 ) . Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen . Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln , die das Gemeinwohl betreffen , und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten . Die Verbreitung von Fehlinformationen , um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren , ist durch nichts zu rechtfertigen . Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen n icht beeinträchtigen . |
| BGB 121. 1 Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119 , 120 ohne schuldhaftes Zögern ( unverzüglich ) erfolgen , nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat . Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt , wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist . |
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