Fachwort |
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Deutsch | rechtmäßige | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | recht|mäßi|ge |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2037 Das der Kirche anvertraute Gesetz Gottes wird den Gläubigen als Weg des Lebens und der Wahrheit gelehrt . Die Gläubigen haben das Recht [ Vgl . [ link ] CIC , can . 213 ] , in den heilsamen göttlichen Geboten unterwiesen zu werden , die das Urteilsvermögen läutern und mit Hilfe der Gnade die verwundete menschliche Vernunft heilen . Sie haben die Pflicht , die durch die rechtmäßige Autorität der Kirche erlassenen Anordnungen und Vorschriften zu beobachten . Selbst wenn diese disziplinärer Natur sind , erfordern sie Folgsamkeit in Liebe . |
| Kte 2406 Die staatliche Gewalt hat das Recht und die Pflicht , zugunsten des Gemeinwohls die rechtmäßige Ausübung des Eigentumsrechtes zu regeln [ Vgl . GS 71,4 ; SRS 42 ; CA 40 ; 48 ] . |
| Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen . |
| Kte 1560 Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne ; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen , die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat . Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde , der ihnen besonders anvertraut ist , Hirten im eigentlichen Sinn sind , so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben der Kirche ( Pius XII. , Enz . Fidei donum)[Vgl . LG 23 ; CD 4 ; 36 ; 37 ; AG 5 ; 6 ; 38 ] . |
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