| Fachwort | 
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  | Deutsch | natürliches   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | nat|ür|liches  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1007 Der Tod ist das Ende des irdischen Lebens . Unser Leben dauert eine gewisse Zeit , in deren Lauf wir uns verändern und altern . Unser Tod erscheint wie bei allen Lebewesen der Erde als natürliches Lebensende . Dieser Aspekt des Todes gibt unserem Leben etwas Dringliches : Das Wissen um die Sterblichkeit kann uns daran erinnern , daß uns zur Verwirklichung unseres Lebens nur eine beschränkte Frist zur Verfügung steht : Denk an deinen Schöpfer in deinen frühen Jahren . . . bevor der Staub auf die Erde zurückfällt als das , was er war , und der Atem zu Gott zurückkehrt , der ihn gegeben hat ( Koh 12,1:7 ) .   | 
 | Kte 2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis , einem Irrtum anzuhängen [ Vgl . Leo XIII. , Enz . Libertas præstantissimum ] , noch ein angebliches Recht auf Irrtum [ Vgl . Pius XII. , Ansprache vom 6 Dezember 1953 ] sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit , das heißt darauf , daß im religiösen Bereich - innerhalb der gebührenden Grenzen - von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird . Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen , so daß es zum staatlichen Recht wird [ Vgl . DH 2. ] .   | 
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