Fachwort |
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Deutsch | gewerbliche | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gew|erb|li|che |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 269. 2 Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden , so tritt , wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte , der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes . |
| BGB 270. 2 Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden , so tritt , wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat , der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes . |
| BGB 772. 1 Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung , so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und , wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat , auch an diesem Ort , in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden . |
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