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Fachwort
Deutschgescheitert Grundwort scheitern
Fachbebietfehlt Trennung: ges|ch|ei|tert
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
BGB 1353. 2 Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet , dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten , wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist .
BGB 1565. 1 Eine Ehe kann geschieden werden , wenn sie gescheitert ist . Die Ehe ist gescheitert , wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann , dass die Ehegatten sie wiederherstellen .
BGB 1566. 1 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt .
BGB 1566. 2 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben . Fußnote