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Fachwort
Deutschgerichteten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ge|ri|ch|teten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1429 Davon zeugt die Bekehrung des Petrus nach der dreifachen Verleugnung seines Meisters . Der erbarmungsvolle Blick Jesu ruft Tränen der Reue hervor [ Vgl . 1 Joh 4,10 ] und nach der Auferstehung des Herrn das dreifache Ja des Petrus auf die Frage Jesu , ob er ihn liebe [ Vgl . Joh 21,15-17 ] . Die zweite Umkehr weist auch eine gemeinschaftliche Dimension auf . Diese zeigt sich in der durch Jesus an eine ganze Kirche gerichteten Aufforderung : Kehr um ! ( Offb 2,5:16 ) . Der hl . Ambrosius sagt von den zwei Arten der Umkehr , in der Kirche gebe es"das Wasser und die Tränen : das Wasser der Taufe und die Tränen der Buße"(ep . 41,12 ) .
BGB 663 Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat , ist , wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt , verpflichtet , die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat .
BGB 842 Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile , welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt .
BGB 1748. 2 Wegen Gleichgültigkeit , die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist , darf die Einwilligung nicht ersetzt werden , bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs . 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind ; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen . Der Belehrung bedarf es nicht , wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte ; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts . Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab .