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Fachwort
Deutschgepachteten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gep|ach|te|ten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 584b Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück , so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen , in dem die Nutzungen , die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können , zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .