Fachwort |
|
|
Deutsch | ermittelten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | er|mi|ttel|ten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 557b. 1 Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren , dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird ( Indexmiete ) . |
| BGB 558d. 2 Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen . Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden . Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen . |
| BGB 906. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen , Dämpfen , Gerüchen , Rauch , Ruß , Wärme , Geräusch , Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten , als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt . Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor , wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz - oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden . Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften , die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben . |
| BGB 920. 2 Soweit eine diesen Vorschriften entsprechende Bestimmung der Grenze zu einem Ergebnis führt , das mit den ermittelten Umständen , insbesondere mit der feststehenden Größe der Grundstücke , nicht übereinstimmt , ist die Grenze so zu ziehen , wie es unter Berücksichtigung dieser Umstände der Billigkeit entspricht . |
| |