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Fachwort
Deutscherkennbaren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erkennbaren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651e. 1 Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt , so kann der Reisende den Vertrag kündigen . Dasselbe gilt , wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem , dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist .