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Fachwort
Deutschentgeltlich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: en|tgel|tl|ich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1712. 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben : 1. die Feststellung der Vaterschaft , 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche ; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege , so ist der Beistand berechtigt , aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen .
BGB 1836. 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt . Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt , wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds feststellt , dass der Vormund die Vormundschaft berufsmäßig führt . Das Nähere regelt das Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz .