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Listenanzeige
Fachwort
Deutscheinzutragen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ein|zutr|ag|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lk 2,1 In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl , alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen .
Neh 7,5 Da gab mir mein Gott in den Sinn , die Vornehmen , die Beamten und das Volk zusammenzurufen , um sie nach Familien in Listen einzutragen . Ich fand das Familienverzeichnis derer , die zuerst heimgekehrt waren ; darin fand ich geschrieben :
BGB 74. 1 Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen .
BGB 75. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist , sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen . Von Amts wegen sind auch einzutragen 1. die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses , 2. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters , wenn zusätzlich dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt oder angeordnet wird , dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind , und die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme , 3. die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners , 4. die Einstellung und die Aufhebung des Verfahrens und 5. die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung .