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Kte 931 Der Gottgeweihte , der schon durch die Taufe Gott übereignet ist , liefert sich ganz Gott aus , dem über alles Geliebten . So wird er tiefer zum Dienst Gottes geweiht und zum Wohl der Kirche bestellt . Durch den Stand der Weihe an Gott bezeugt die Kirche Christus und zeigt , wie der Heilige Geist in ihr wunderbar wirkt . Jene , die evangelischen Räte geloben , haben zunächst zur Aufgabe , ihrer Weihe gemäß zu leben . Da sie aber sich kraft ihrer Weihe dem Dienst für die Kirche widmen , sind sie verpflichtet , sich , je nach der Eigenart ihres Instituts , in besonderer Weise in der Missionsarbeit einzusetzen ( [ link ] CIC , can . 783 ) [ 1 Vgl . RM 69 ] .
Kte 2308 Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet , sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen . Solange allerdings die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autorität gibt , die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist , kann man , wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind , einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen ( GS 79,4 ) .
Kte 2820 Die Christen müssen , vom Heiligen Geist geleitet , das Wachsen des Reiches Gottes vom Fortschritt der Kultur und der Gesellschaft unterscheiden , in die sie hineingestellt sind . Diese Unterscheidung ist keine Trennung , denn die Berufung des Menschen zum ewigen Leben befreit ihn nicht von der Aufgabe , die vom Schöpfer erhaltenen Kräfte und Mittel für Gerechtigkeit und Frieden [ Vgl . GS 22 ; 32 ; 39 ; 45 ; EN 31 ] in dieser Welt einzusetzen , sondern bekräftigt diese Pflicht .
BGB 1836c Der Mündel hat einzusetzen 1. nach Maßgabe des § 87 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sein Einkommen , soweit es zusammen mit dem Einkommen seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners die nach den §§ 82 , 85 Abs . 1 und § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgebende Einkommensgrenze für die Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übersteigt . Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung eines bestimmten Bedarfs im Rahmen der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zugemutet oder verlangt , darf dieser Teil des Einkommens bei der Prüfung , inwieweit der Einsatz des Einkommens zur Deckung der Kosten der Vormundschaft einzusetzen ist , nicht mehr berücksichtigt werden . Als Einkommen gelten auch Unterhaltsansprüche sowie die wegen Entziehung einer solchen Forderung zu entrichtenden Renten ; 2. sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch .