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Fachwort
Deutschbeweglichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bew|eglic|hen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 237 Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden . Sachen , deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist , können zurückgewiesen werden .
BGB 449. 1 Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten , so ist im Zweifel anzunehmen , dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird ( Eigentumsvorbehalt ) .
BGB 647 Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers , wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind .
BGB 651 Auf einen Vertrag , der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat , finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung . § 442 Abs . 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung , wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist . Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen um nicht vertretbare Sachen handelt , sind auch die §§ 642 , 643 , 645 , 649 und 650 mit der Maßgabe anzuwenden , dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 maßgebliche Zeitpunkt tritt .