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Fachwort
Deutschbewaffneter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: be|waf|fn|eter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lk 11,21 Solange ein bewaffneter starker Mann seinen Hof bewacht , ist sein Besitz sicher ;
Kte 2312 Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären , daß das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt . Es wird nicht deshalb , weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist , damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt ( GS 79,4 ) .
Kte 2328 Die Kirche und die menschliche Vernünft erklären daß das sittliche Gesetz auch wahrend bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt . Maßnahmen die bewußt gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verstoßen , sind Verbrechen .
GG 87a. 4 Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung , wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs . 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen , Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen . Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen , wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen .