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Fachwort
Deutschbestehendes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bes|teh|endes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 312f Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet , das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll , und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbraucher 1. die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses erklärt und der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Übermittlung der Kündigung an den bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers beauftragt oder 2. der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Erklärung der Kündigung gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers bevollmächtigt , bedarf die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform .
BGB 776 Gibt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht , eine für sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek , ein für sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf , so wird der Bürge insoweit frei , als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774 hätte Ersatz erlangen können . Dies gilt auch dann , wenn das aufgegebene Recht erst nach der Übernahme der Bürgschaft entstanden ist .
BGB 810 Wer ein rechtliches Interesse daran hat , eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen , kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen , wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält , die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind .
BGB 1103. 1 Ein zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden .