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begründeten
Grundwort
begründen
Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
be|grü|nde|ten
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Reden Person
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
BGB 458 Hat der Wiederverkäufer vor der Ausübung des Wiederkaufsrechts über den gekauften Gegenstand verfügt , so ist er verpflichtet , die dadurch begründeten Rechte Dritter zu beseitigen . Einer Verfügung des Wiederverkäufers steht eine Verfügung gleich , die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt .
BGB 566a Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet , so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein . Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen , so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet .
BGB 576a. 2 Die §§ 574 bis 574c gelten nicht , wenn 1. der Vermieter nach § 576 Abs . 1 Nr . 2 gekündigt hat ; 2. der Mieter das Dienstverhältnis gelöst hat , ohne dass ihm von dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeter Anlass dazu gegeben war , oder der Mieter durch sein Verhalten dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeten Anlass zur Auflösung des Dienstverhältnisses gegeben hat .
BGB 945 Mit dem Erwerb des Eigentums durch Ersitzung erlöschen die an der Sache vor dem Erwerb des Eigenbesitzes begründeten Rechte Dritter , es sei denn , dass der Eigenbesitzer bei dem Erwerb des Eigenbesitzes in Ansehung dieser Rechte nicht in gutem Glauben ist oder ihr Bestehen später erfährt . Die Ersitzungsfrist muss auch in Ansehung des Rechts des Dritten verstrichen sein ; die Vorschriften der §§ 939 bis 944 finden entsprechende Anwendung .