| Fachwort | 
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  | Deutsch | auszusetzen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | aus|zu|se|tzen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | auszutreiben   | 
 | ausländischen   | 
 |  33#zeichne,zeichnen,zeichnt,zeichnen   | 
 |  50#zeichne,zeichnst,zeichnt,zeichnen,zeichnt,zeichnen   | 
 |  58#zeichnte,zeichntest,zeichnte,zeichnten,zeichntet,zeichnten   | 
 |  52#zeichne,zeichnest,zeichne,zeichnen,zeichnet,zeichnen   | 
 |  58#zeichnte,zeichntest,zeichnte,zeichnten,zeichntet,zeichnten   | 
 | zeitiget   | 
 | hab   | 
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 | Kte 2269 Das fünfte Gebot untersagt auch , etwas mit der Absicht zu tun , den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen . Das sittliche Gesetz verbietet , jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung , einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen . Daß die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt , ohne sich um Hilfe zu bemühen , ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung . Händler , die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen , begehen indirekt einen Mord ; für diesen sind sie verantwortlich [ Vgl . Am 8,4-10 ] . Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar . Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt , wenn man ohne angemessene Gründe so handelt , daß man , wenn auch unbeabsichtigt , den Tod eines Menschen verursacht .   | 
 | 1Sam 29,8 David sagte zu Achisch : Was habe ich denn getan ? Was hast du an deinem Knecht auszusetzen gehabt von dem Tag an , an dem ich in deinen Dienst getreten bin , bis heute ? Warum darf ich nicht mitkommen und gegen die Feinde meines Herrn , des Königs , kämpfen ?   | 
 | Apg 7,19 Er ging gegen unser Volk heimtückisch vor und zwang unsere Väter , ihre Kinder auszusetzen ; sie sollten nicht am Leben bleiben .   | 
 | GG 46. 4 Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten , jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen .   | 
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