Fachwort |
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Deutsch | ausgestellt | Grundwort | ausstellen |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | au|sg|es|tellt |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| 0 ausgestellt |
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| BGB 371 Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden , so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen . Behauptet der Gläubiger , zur Rückgabe außerstande zu sein , so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen , dass die Schuld erloschen sei . |
| BGB 405 Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt , so kann er sich , wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird , dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen , dass die Eingehung oder Anerkennung des Schuldverhältnisses nur zum Schein erfolgt oder dass die Abtretung durch Vereinbarung mit dem ursprünglichen Gläubiger ausgeschlossen sei , es sei denn , dass der neue Gläubiger bei der Abtretung den Sachverhalt kannte oder kennen musste . |
| BGB 409. 1 Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an , dass er die Forderung abgetreten habe , so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen , auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist . Der Anzeige steht es gleich , wenn der Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt . |
| BGB 651k. 3 Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung ( Sicherungsschein ) nachzuweisen . Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden , dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist , weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen , dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist . In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über , soweit dieser den Reisenden befriedigt . Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet , den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen , wenn er ihn dem Reisenden aushändigt . |
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