Fachwort |
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Deutsch | anzufechten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | anzufechten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 770. 1 Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern , solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht , das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten . |
| BGB 1600. 1 Berechtigt , die Vaterschaft anzufechten , sind : 1. der Mann , dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr . 1 und 2 , § 1593 besteht , 2. der Mann , der an Eides Statt versichert , der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben , 3. die Mutter , 4. das Kind und 5. die zuständige Behörde ( anfechtungsberechtigte Behörde ) in den Fällen des § 1592 Nr . 2. |
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