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Fachwort
Deutschangefochten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ange|fo|chten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 120 Eine Willenserklärung , welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist , kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung .
BGB 122. 1 Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119 , 120 angefochten , so hat der Erklärende , wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war , diesem , andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen , den der andere oder der Dritte dadurch erleidet , dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut , jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus , welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat .
BGB 142. 1 Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten , so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen .
§ 1592 Nr . 1 gilt entsprechend , wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird . Steht fest , dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde , so ist dieser Zeitraum maßgebend . Wird von einer Frau , die eine weitere Ehe geschlossen hat , ein Kind geboren , das sowohl nach den Sätzen 1 und 2 Kind des früheren Ehemanns als auch nach § 1592 Nr . 1 Kind des neuen Ehemanns wäre , so ist es nur als Kind des neuen Ehemanns anzusehen . Wird die Vaterschaft angefochten und wird rechtskräftig festgestellt , dass der neue Ehemann nicht Vater des Kindes ist , so ist es Kind des früheren Ehemanns .