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Fachwort
DeutschWiederkaufs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wiederkaufs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 456 Zustandekommen des Wiederkaufs
BGB 456. 1 Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten , so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer , dass er das Wiederkaufsrecht ausübe , zustande . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form .
BGB 460 Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswert vereinbart , den der gekaufte Gegenstand zur Zeit des Wiederkaufs hat , so ist der Wiederverkäufer für eine Verschlechterung , den Untergang oder die aus einem anderen Grund eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe des Gegenstandes nicht verantwortlich , der Wiederkäufer zum Ersatz von Verwendungen nicht verpflichtet .