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Fachwort
DeutschWechselkurs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wechselkurs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 675g. 3 Änderungen von Zinssätzen oder Wechselkursen werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam , soweit dies im Zahlungsdiensterahmenvertrag vereinbart wurde und die Änderungen auf den dort vereinbarten Referenzzinssätzen oder Referenzwechselkursen beruhen . Referenzzinssatz ist der Zinssatz , der bei der Zinsberechnung zugrunde gelegt wird und aus einer öffentlich zugänglichen und für beide Parteien eines Zahlungsdienstevertrags überprüfbaren Quelle stammt . Referenzwechselkurs ist der Wechselkurs , der bei jedem Währungsumtausch zugrunde gelegt und vom Zahlungsdienstleister zugänglich gemacht wird oder aus einer öffentlich zugänglichen Quelle stammt .