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Fachwort
DeutschWahlprüfung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wahlprüfung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 41. 1 Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages . Er entscheidet auch , ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat .