kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschWahlperiode Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wahlperiode
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 39. 1 Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt . Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages . Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig , spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt . Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt .
GG 54. 5 Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages .