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Fachwort
DeutschVerwendeten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verwendeten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1445. 1 Verwendet der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut , so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen .
BGB 1467. 1 Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut , so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen .