| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Verleumdung | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ver|leum|dung | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt . | 
|  | Mk 7,22 Ehebruch , Habgier , Bosheit , Hinterlist , Ausschweifung , Neid , Verleumdung , Hochmut und Unvernunft . | 
|  | Kte 2475 Die Jünger Christi haben den neuen Menschen angezogen , der nach dem Bild Gottes geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit ( Eph 4,24 ) . Daraus folgen die Ermahnungen : Legt deshalb die Lüge ab ( Eph 4,25 ) und : Legt also alle Bosheit ab , alle Falschheit und Heuchelei , allen Neid und alle Verleumdung ( 1 Petr 2,1 ) . | 
|  | Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt . | 
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