kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Unterlassen
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Unterlassen
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 194. 1 Das Recht , von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen ( Anspruch ) , unterliegt der Verjährung .
BGB 199. 5 Geht der Anspruch auf ein Unterlassen , so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung .
BGB 241. 1 Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt , von dem Schuldner eine Leistung zu fordern . Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen .
BGB 339 Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall , dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt , die Zahlung einer Geldsumme als Strafe , so ist die Strafe verwirkt , wenn er in Verzug kommt . Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen , so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein .