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Fachwort
DeutschUnterbleibt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unterbleibt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 527. 1 Unterbleibt die Vollziehung der Auflage , so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern , als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen .
BGB 1238. 2 Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung , so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen ; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt . Unterbleibt die sofortige Entrichtung des Kaufpreises , so gilt das Gleiche , wenn nicht vor dem Schluss des Versteigerungstermins von dem Vorbehalt der Rechtsverwirkung Gebrauch gemacht wird .
BGB 1301 Unterbleibt die Eheschließung , so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen , was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat , nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Im Zweifel ist anzunehmen , dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll , wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird .