Fachwort |
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Deutsch | Unfähigkeit | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Unf|äh|ig|keit |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2390 Ein Verhältnis liegt dann vor , wenn ein Mann und eine Frau sich weigern , ihrer auch die sexuelle Intimität einbegreifenden Beziehung eine öffentliche Rechtsform zu geben . Der Ausdruck freie Liebe ist trügerisch : Was kann ein Liebesverhältnis bedeuten , bei dem die beiden Partner keine gegenseitigen Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen , daß sie weder auf den Partner noch auf sich selbst noch auf die Zukunft genügend vertrauen ? Der Ausdruck Verhältnis bezeichnet unterschiedliche Situationen : Konkubinat , Ablehnung der Ehe als solcher und Unfähigkeit , sich durch langfristige Verpflichtungen zu binden [ Vgl . FC 81 ] . Alle diese Situationen verletzen die Würde der Ehe ; sie zerstören den Grundgedanken der Familie ; sie schwächen den Sinn für Treue . Sie verstoßen gegen das moralische Gesetz : Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden ; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen Kommunion aus . |
| BGB 27. 2 Die Bestellung ist jederzeit widerruflich , unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung . Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden , dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt ; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung . |
| BGB 712. 1 Die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung kann ihm durch einstimmigen Beschluss oder , falls nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen entscheidet , durch Mehrheitsbeschluss der übrigen Gesellschafter entzogen werden , wenn ein wichtiger Grund vorliegt ; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung . |
| § 1780 Unfähigkeit zur Vormundschaft |
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