Fachwort |
|
|
Deutsch | Todesgefahr | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | T|od|esg|efa|hr |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Tempeldienern |
| |
| Hilferuf in Todesgefahr und Dank für Erhörung |
| |
| Kte 1307 Nach der lateinischen Tradition ist das Unterscheidungsalter der gegebene Zeitpunkt , um die Firmung zu empfangen . In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen , auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 891 ; [ link ] 883,3 ] . |
| Kte 1314 Falls ein Christ in Todesgefahr ist , darf jeder Priester ihm die Firmung spenden [ Vgl . [ link ] CIC , can . 883 , §3. ] . Die Kirche will , daß keines ihrer Kinder , und sei es auch noch so klein , diese Welt verläßt , ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein . |
| Kte 1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation , der strengsten Kirchenstrafe , belegt . Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen . Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst , den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 1331 ; [ link ] 1354-1357 ; CCEO , cann . 1431 ; 1434 ; 1420 ] . Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester , selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt , von jeder Sünde [ Vgl . [ link ] CIC , can . 976 ; CCEO , can . 725 ] und jeder Exkommunikation lossprechen . |
| Kte 1528 Der Zeitpunkt an dem man die heilige Salbung empfangen soll ist spätestens dann gekommen wenn man sich wegen Krankheit oder Altersschwache in Todesgefahr befindet . |
| |