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Fachwort
DeutschSchlafraums Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schlafraums
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 618. 2 Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen , so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn - und Schlafraums , der Verpflegung sowie der Arbeits - und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen , welche mit Rücksicht auf die Gesundheit , die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind .