| Fachwort | 
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  | Deutsch | Richtigkeit   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Richti|gkeit  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1807 Die Gerechtigkeit als sittliche Tugend ist der beständige , feste Wille , Gott und dem Nächsten das zu geben , was ihnen gebührt . Die Gerechtigkeit gegenüber Gott nennt man Tugend der Gottesverehrung [ virtus religionis ] . Gerechtigkeit gegenüber Menschen ordnet darauf hin , die Rechte eines jeden zu achten und in den menschlichen Beziehungen jene Harmonie herzustellen , welche die Rechtschaffenheit gegenüber den Personen und dem Gemeinwohl fördert . Der gerechte Mensch , von dem in der Heiligen Schrift oft gesprochen wird , zeichnet sich durch die ständige Geradheit seines Denkens und die Richtigkeit seines Verhaltens gegenüber dem Nächsten aus . Du sollst weder für einen Geringen noch für einen Großen Partei nehmen ; gerecht sollst du deinen Stammes genossen richten ( Lev 19,15 ) . Ihr Herren , gebt den Sklaven , was recht und billig ist ; ihr wißt , daß auch ihr im Himmel einen Herrn habt ( Kol 4,1 ) .   | 
 | Kte 2764 Die Bergpredigt ist Lebenslehre , das Vaterunser ist Gebet ; in beiden formt der Geist des Herrn unser Verlangen , das heißt unsere inneren Regungen . Jesus leitet uns mit seinen Worten zu diesem neuen Leben an und lehrt uns , im Gebet darum zu bitten . Von der Richtigkeit unseres Betens hängt die Richtigkeit unseres Lebens in Christus ab .   | 
 | BGB 650. 1 Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden , ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat , und ergibt sich , dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist , so steht dem Unternehmer , wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grund kündigt , nur der im § 645 Abs . 1 bestimmte Anspruch zu .   | 
 | BGB 892. 1 Zugunsten desjenigen , welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt , gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig , es sei denn , dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist . Ist der Berechtigte in der Verfügung über ein im Grundbuch eingetragenes Recht zugunsten einer bestimmten Person beschränkt , so ist die Beschränkung dem Erwerber gegenüber nur wirksam , wenn sie aus dem Grundbuch ersichtlich oder dem Erwerber bekannt ist .   | 
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