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Fachwort
DeutschRechtssache Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechtssache
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
2Sam 15,4 Und Abschalom fügte hinzu : Würde mich doch jemand zum Richter im Land machen , damit jeder , der einen Streit oder eine Rechtssache hat , zu mir kommt ; ich würde ihm Recht verschaffen .
BGB 839. 2 Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht , so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich , wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht . Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung .