Fachwort |
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Deutsch | Lebensstand | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Lebensstand |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 915 Die evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen . Die vollkommene Liebe , zu der alle Gläubigen berufen sind , bringt für jene , die den Ruf zum geweihten Leben frei annehmen , die Verpflichtung mit sich , die Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen , und in Armut und Gehorsam zu leben . Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben‘ . |
| Kte 926 Das Ordensleben gehört zum Mysterium der Kirche . Es ist eine Gabe , die Kirche von ihrem Herrn erhält und die sie dem Gläubigen , der von Gott im Gelübde der Räte berufen wird , als einen dauernden Lebensstand anbietet . So kann die Kirche zugleich Christus bezeugen und sich als Braut des Erlösers erkennen . Das Ordensleben soll in seinen verschiedenen Formen die Liebe Gottes in der Sprache unserer Zeit zum Ausdruck bringen . |
| Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben . |
| Kte 1641 Die christlichen Gatten . . . haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes ( LG 11 ) . Diese eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt , die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken . Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung ( LG 11 ) [ Vgl . LG 41 ] . |
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