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Fachwort
DeutschLebensjahrs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Lebensjahrs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .
BGB 622. 2 Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist , wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat , einen Monat zum Ende eines Kalendermonats , 2. fünf Jahre bestanden hat , zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 3. acht Jahre bestanden hat , drei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 4. zehn Jahre bestanden hat , vier Monate zum Ende eines Kalendermonats , 5. zwölf Jahre bestanden hat , fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats , 6. 15 Jahre bestanden hat , sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats , 7. 20 Jahre bestanden hat , sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats . Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten , die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen , nicht berücksichtigt .
BGB 1612a. 1 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil , mit dem es nicht in einem Haushalt lebt , den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen . Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes ( Kinderfreibetrag ) nach § 32 Abs . 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes . Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes 1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs ( erste Altersstufe ) 87 Prozent , 2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs ( zweite Altersstufe ) 100 Prozent und 3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an ( dritte Altersstufe ) 117 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags .