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Fachwort
DeutschKompetenzen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kompet|enz|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1883 Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden . Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen . Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip : Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen , daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt . Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen , ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen ( CA 48 ) [ Vgl . Pius Xl. . Enz . Quadragesimo anno ] .
GG 109. 3 Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen . Bund und Länder können Regelungen zur im Auf - und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen , die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen , vorsehen . Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen . Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe , dass Satz 1 entsprochen ist , wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten . Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe , dass Satz 1 nur dann entsprochen ist , wenn keine Einnahmen aus Krediten zuge lassen werden .