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Fachwort
DeutschHungersnöte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hun|ge|rs|nöte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Härtebereich
Lk 21,11 Es wird gewaltige Erdbeben und an vielen Orten Seuchen und Hungersnöte geben ; schreckliche Dinge werden geschehen und am Himmel wird man gewaltige Zeichen sehen .
Mk 13,8 Denn ein Volk wird sich gegen das andere erheben und ein Reich gegen das andere . Und an vielen Orten wird es Erdbeben und Hungersnöte geben . Doch das ist erst der Anfang der Wehen .
Mt 24,7 Denn ein Volk wird sich gegen das andere erheben und ein Reich gegen das andere und an vielen Orten wird es Hungersnöte und Erdbeben geben .
Kte 2269 Das fünfte Gebot untersagt auch , etwas mit der Absicht zu tun , den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen . Das sittliche Gesetz verbietet , jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung , einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen . Daß die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt , ohne sich um Hilfe zu bemühen , ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung . Händler , die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen , begehen indirekt einen Mord ; für diesen sind sie verantwortlich [ Vgl . Am 8,4-10 ] . Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar . Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt , wenn man ohne angemessene Gründe so handelt , daß man , wenn auch unbeabsichtigt , den Tod eines Menschen verursacht .