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Fachwort
DeutschHundertsatz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hundertsatz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 106. 7 Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu . Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung , ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden ( Gemeindeverbänden ) zufließt .